Formular V0510: Der unterschätzte Renten-Booster für euer Kind
Viele Eltern hören zum ersten Mal von Formular V0510. Dabei ist das Formular schnell erledigt und kann später einen spürbaren Unterschied machen. Mit Formular V0510 bestätigt die Schule, Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule die Ausbildungszeiträume ab dem 17. Geburtstag eures Kindes. Diese Zeiten gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Anrechnungszeiten. Sie werden nicht automatisch erfasst. Ihr müsst sie aktiv melden, damit sie im Versicherungsverlauf erscheinen. Das offizielle, ausfüllbare PDF steht direkt bei der Deutschen Rentenversicherung bereit.
Worum geht’s bei Formular V0510 – ganz kurz
Formular V0510 ist die Schulzeitbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung, mit der die Bildungsstätte Beginn und Ende der Ausbildung einträgt und die Teilnahme an der jeweiligen Bildungsmaßnahme dokumentiert. Mit dem Formular V0510 stellt ihr einen Antrag auf Anrechnung der Ausbildungszeiten. Ihr reicht die Bescheinigung anschließend bei der DRV ein, digital oder per Post.
Warum sich das für Eltern lohnt
Anerkannte Ausbildungszeiten machen den Versicherungsverlauf vollständig und helfen später bei Mindestzeiten, die manche Rentenarten voraussetzen. Diese Ausbildungszeiten werden auf die Wartezeit für bestimmte Rentenarten, wie die Altersrente, angerechnet. Klassische Schul- und Hochschulzeiten sind in der Regel anrechnungsfähig, bringen aber normalerweise keine direkte Punktebewertung.
Fachschulzeiten und berufsvorbereitende Maßnahmen sind die wichtige Ausnahme. Sie können innerhalb klarer gesetzlicher Grenzen bewertet werden und die spätere Rente messbar verbessern.
Insgesamt lassen sich bis zu acht Jahre Schule, Fachschule, Hochschule und berufsvorbereitende Maßnahmen berücksichtigen.
Auch Kindererziehungszeiten und Kinderzeiten sind für die Rentenberechnung relevant. Für Kindererziehungszeiten gibt es einen eigenen Antrag, das Formular V0800. Die DRV trägt damit für jedes Kind in der Regel die ersten drei Jahre nach der Geburt der betreuenden Person ins Rentenkonto ein; ihr reicht dafür z. B. Geburtsurkunde und ggf. Melde-/Betreuungsnachweise ein.
Mehr Infos dazu findest du im Partnerartikel von Elterngeld Buddy:
"Mehr Rente pro Kind: Der V0800 Antrag"
Wichtig für Parallelfälle
Die Berechnung der Rente wird durch die Anrechnung dieser Zeiten beeinflusst, da für bestimmte Ausbildungszeiten Entgeltpunkte vergeben werden. Die Rentenkasse prüft, welche Zeiten angerechnet werden können, und Fachschulzeiten können als vollwertige Beitragszeit gelten. Die Höhe der späteren Rente hängt davon ab, wie viele Entgeltpunkte durch diese Zeiten erworben werden. Im Schnitt werden für anerkannte Ausbildungszeiten oder Rentenpunkte Durchschnittswerte angesetzt, die sich auf die Rentenhöhe auswirken.
Wenn Ausbildung und Nebenjob parallel laufen, zählt eine Phase nur dann als schulische Anrechnungszeit, wenn die Ausbildung zeitlich überwiegt. Das bedeutet praktisch, dass mehr Zeit in Schule oder Studium als in die Arbeit fließt. Die Anrechnung dieser Zeiten kann den Anspruch auf bestimmte Rentenarten, wie die Altersrente, sichern. Zusätzlich ist eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen möglich, um fehlende Zeiten auszugleichen.
Nach Einreichung der Zeiten sollte der Rentenbescheid sorgfältig überprüft werden. Der Stand des Rentenkontos nach der Anrechnung dieser Zeiten gibt Aufschluss über die aktuellen Rentenansprüche.
Die Deutsche Rentenversicherung im Überblick
Die Deutsche Rentenversicherung verwaltet euer Rentenkonto, führt den Versicherungsverlauf und berücksichtigt neben klassischen Beitragszeiten auch Anrechnungszeiten wie Schule/Studium ab 17 (per V0510) und Kindererziehungszeiten (per V0800).
Wichtig: Diese Zeiten werden nicht automatisch übernommen, sondern müssen mit Nachweisen (z. B. Schul-/Immatrikulationsbescheinigung, Geburtsurkunde) beantragt und eingereicht werden, am einfachsten online über die DRV-Online-Services. Nach der Erfassung solltet ihr den Versicherungsverlauf prüfen und bei Lücken eine Kontenklärung (V0100) starten, damit die Grundlage für spätere Rentenberechnungen vollständig ist.
Schritt für Schritt: So landet Formular V0510 sicher im Verlauf der Rentenversicherung
Zeiten zusammentragen
Notiert alle Schul- oder Studienzeiträume ab dem 17. Geburtstag mit Start- und Enddatum. Voraussetzung für die Anrechnung ist der Nachweis des Schulbesuchs oder der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme. Auch Schüler, die während der Schulzeit gearbeitet haben, sollten ihre Zeiten dokumentieren. Denkt daran, dass auch Ausbildungsplatzsuche, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit dokumentiert werden können.Formular herunterladen
Ladet die Formular V0510 PDF direkt bei der DRV herunter und speichert sie lokal.In der Bildungsstätte bestätigen lassen
Das Sekretariat oder Studierendensekretariat trägt die Zeiträume ein, stempelt und unterschreibt.Nachweise beilegen und einreichen
Scannt Zeugnisse oder Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen und ladet alles über die Online Services der DRV hoch. Alternativ könnt ihr die Unterlagen per Post senden. Es können auch Nachweise für Zeiten im Ausland, an einer Universität, Fachschule oder während einer Bildungsmaßnahme eingereicht werden.Erfassung prüfen
Nach der Verarbeitung erscheinen die Zeiten im Versicherungsverlauf. Wenn etwas unklar ist, startet online eine Kontenklärung mit dem Formular V0100. In Einzelfällen kann eine individuelle Prüfung der Anrechnungszeiten notwendig sein.
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Häufige Elternfragen – kurz beantwortet
Wie viele Jahre werden anerkannt?
Es sind insgesamt bis zu acht Jahre für Schule, Fachschule, Hochschule und berufsvorbereitende Maßnahmen möglich. Dabei werden verschiedene Schulausbildungen, Ausbildungen, Studiengänge und Studienzeiten an Universitäten und Fachschulen für die Rentenkasse berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es eine Bewertung, die sich später auszahlen kann?
Ja. Fachschulzeiten und bestimmte vorbereitende Maßnahmen können bewertet werden. Das ist gesetzlich gedeckelt. Bestimmte Ausbildungszeiten, wie Schulausbildung, Studienzeit oder Zeiten an Fachschulen und Universitäten, können als Beitragszeit gewertet werden und wirken sich auf die Höhe der Altersrente und den Anspruch aus, da sie Entgeltpunkte für die spätere Rentenberechnung bringen.
Zählt Ausbildung neben Minijob oder Nebenjob?
Nur wenn die Ausbildung zeitlich überwiegt. Sonst gilt die Phase nicht als schulische Anrechnungszeit.
Was ist, wenn Zeiten vor 17 liegen oder ihr über die Achtjahresgrenze kommt?
Je nach Fall kommen freiwillige Beiträge bis zum 45. Lebensjahr in Betracht. Eine Nachzahlung kann helfen, Wartezeiten zu erfüllen und den Anspruch auf Altersrente zu sichern. Das solltet ihr individuell im Rahmen der Kontenklärung klären.
Typische Stolperfallen und die einfache Lösung
Viele Eltern melden Ausbildungszeiten für ihr Kind nicht, weil sie das Formular V0510 schlicht nicht kannten. Achtet deshalb früh darauf, dass die Voraussetzung für die Anerkennung erfüllt ist: die vollständige Dokumentation aller Ausbildungs- und Bildungsmaßnahmen, einschließlich aller Nachweise und relevanten Unterlagen.
Plant das Formular für euer Kind rechtzeitig ein, idealerweise zum Start der Oberstufe, zum Studienbeginn, beim Besuch einer Universität, beim Wechsel in die Fachschule oder bei einer anderen Bildungsmaßnahme. So habt ihr genug Zeit, Nachweise einzuholen und Lücken zu vermeiden.
Denkt auch an Zeiten im Ausland. Diese können anerkannt werden, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen. Sammelt Nachweise am besten direkt digital, damit ihr sie bei Bedarf schnell hochladen könnt.
Schaut gezielt auf Fachschulzeiten eures Kindes. Diese werden häufig übersehen, dabei können gerade diese Monate bewertet werden. Wer parallel arbeitet, prüft vorab, ob die Ausbildung zeitlich dominiert. Auch Schüler, die während des Schulbesuchs gearbeitet haben, sollten ihre Zeiten dokumentieren, um eine spätere Anerkennung als Beitragszeit zu ermöglichen.
In Einzelfällen ist eine individuelle Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung notwendig. Das gilt insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Bezug von Arbeitslosengeld, Ausbildungsplatzsuche, Meldung bei der Agentur für Arbeit oder Auslandsaufenthalten eures Kindes. Haltet in diesen Fällen eure Unterlagen bereit, denn das ist für die Anerkennung entscheidend.
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Vom Absichern zum Aufbauen: Wie Formular V0510, Elterngeld Buddy und LiloPlus dich gemeinsam unterstützen:
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Geschrieben von
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