Elternratgeber

Anspruch hast du, wenn dein Kind krank ist, betreut werden muss und niemand anderes im Haushalt übernehmen kann.
Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung und musst gesetzlich krankenversichert sein.
2026 stehen Eltern pro Kind und Elternteil 15 Kinderkrankentage zu, Alleinerziehenden 30 Tage pro Kind.
Wenn das Kind plötzlich fiebert, die Kita anruft oder die Schule bittet, dein Kind abzuholen, steht der Alltag Kopf. Gerade berufstätige Eltern fragen sich dann: Wer betreut jetzt? Darf ich zur Pflege zu Hause bleiben? Bekomme ich Kinderkrankengeld und wie stelle ich den Antrag richtig? In diesem Guide erhältst du einen klaren Überblick.

Rechtslage und Anspruch im Überblick
Anspruch auf Kinderkrankengeld: Voraussetzungen und Rahmen
Kinderkrankengeld können berufstätige Eltern erhalten, die sich um ihr krankes Kind kümmern. Für Kinder über 12 Jahre bekommen die Eltern kein Kinderkrankengeld. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze, wenn diese Betreuung brauchen.
Dein Kind krank ist und betreut, beaufsichtigt oder gepflegt werden muss,
keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann,
Du gesetzlich versichert bist (mit Anspruch auf Krankengeld), und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Freistellung von der Arbeit: bezahlt oder unbezahlt?
Wenn dein Kind krank ist und betreut werden muss, muss dein Arbeitgeber dich grundsätzlich von der Arbeit freistellen. Ob du in dieser Zeit weiter Gehalt bekommst, hängt aber davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht.
Eine bezahlte Freistellung kann sich aus § 616 BGB ergeben. Dieser Anspruch kann jedoch vertraglich ausgeschlossen oder begrenzt sein. Ist das der Fall, wirst du in der Regel unbezahlt freigestellt und kannst Kinderkrankengeld bei deiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
In 2026 stehen für die Betreuung des Kindes wie folgt Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten:
Elternpaare pro Elternteil und Kind 15 Tage
Alleinerziehende 30 Tage pro Kind
Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 60 Tage beantragen.
Paare und Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern können maximal 70 Tage beanspruchen.

Antrag, Bescheinigung und Auszahlung
So stellst du den Antrag bei der Krankenkasse
Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich.
Sag direkt Bescheid, dass dein Kind krank ist und du es betreuen musst. Am besten machst du das telefonisch und zusätzlich schriftlich per E-Mail.Lass dir eine ärztliche Bescheinigung ausstellen.
Die Kinderärztin oder der Kinderarzt stellt dir eine Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld aus. Damit weist du nach, dass dein Kind krank ist und betreut werden muss.Reiche die Bescheinigung ein.
Die Unterlagen gehen an deine Krankenkasse. Dein Arbeitgeber braucht ebenfalls eine Information beziehungsweise einen Nachweis über die Kindkrankschreibung.Fülle den Antrag deiner Krankenkasse aus.
Viele Krankenkassen ermöglichen das online, per App oder im Kundenportal. Meist werden Angaben wie dein Name, deine Versicherungsnummer, der Zeitraum, Angaben zum Kind und deine Bankverbindung benötigt.Beantworte Rückfragen möglichst schnell.
Die Krankenkasse prüft deinen Antrag und kann zusätzliche Angaben benötigen, zum Beispiel ob eine andere Person im Haushalt die Betreuung hätte übernehmen können.
Tipp: Reiche die Unterlagen möglichst zeitnah ein. So vermeidest du Verzögerungen bei der Auszahlung. Die Krankenkasse prüft den Antrag und zahlt das Kinderkrankengeld anschließend aus.ekommst nicht beides gleichzeitig

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Höhe des Kinderkrankengeldes:
Die Krankenkasse ersetzt in der Regel 90 % des wegfallenden Nettoarbeitsentgelts.
Besondere Situationen klug lösen
Homeoffice, Schule und Betreuung zu Hause
Auch im Homeoffice besteht der Anspruch, wenn die Arbeit wegen der Betreuung tatsächlich nicht möglich ist. Entscheidend bleibt: Das Kind ist krank, und keine andere Person im Haushalt kann übernehmen. Schulpflichtige Kinder: Eine Erkrankung mit notwendiger Betreuung ist auch hier maßgeblich – nicht die bloße Schul- oder Kitaschließung.

FAQ
Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Du hast Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn dein Kind krank ist, betreut oder gepflegt werden muss und keine andere Person in deinem Haushalt die Betreuung übernehmen kann. Außerdem müssen du und dein Kind gesetzlich krankenversichert sein und es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.
Bis zu welchem Alter bekomme ich Kinderkrankengeld für mein Kind?
Kinderkrankengeld gibt es in der Regel für Kinder, die jünger als 12 Jahre sind. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.
Wie viele Kinderkrankentage stehen mir 2026 zu?
2026 stehen dir pro gesetzlich versichertem Kind 15 Arbeitstage pro Elternteil zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern gelten Obergrenzen: 35 Arbeitstage pro Elternteil und 70 Arbeitstage für Alleinerziehende.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % deines ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es wird von deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn du wegen der Betreuung deines kranken Kindes nicht arbeiten kannst.
Gibt es eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Eine bezahlte Freistellung kann sich aus § 616 BGB ergeben, dieser Anspruch kann aber ausgeschlossen oder begrenzt sein. Wenn du weiter Gehalt bekommst, ruht dein Anspruch auf Kinderkrankengeld für diese Tage.
Gilt der Anspruch auch im Homeoffice?
Ja, auch im Homeoffice kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist, dass dein Kind krank ist, Betreuung braucht und du deine Arbeit deshalb tatsächlich nicht ausüben kannst.
Muss ich jedes Mal eine neue Bescheinigung einreichen?
Ja, für jeden Krankheitsfall brauchst du eine ärztliche Bescheinigung. Sie bestätigt, dass dein Kind krank ist und betreut werden muss.
Kann ich die Kinderkrankentage mit dem anderen Elternteil aufteilen?
Ja, Eltern können sich bei der Betreuung abwechseln. Wichtig ist, dass die jeweiligen Anspruchstage pro Elternteil und die jährlichen Obergrenzen eingehalten werden.
Fazit: Klar handeln, Ansprüche sichern – und finanziell vorsorgen
Wenn das Kind krank ist, zählt schnelle Orientierung: Freistellung bei der Arbeit klären, ärztliche Bescheinigung besorgen und das Kinderkrankengeld rechtzeitig bei der Krankenkasse beantragen. Mit LiloPlus könnt ihr schon heute gemeinsam für die Zukunft eures Kindes sparen und Familie oder Freunde ganz einfach einbinden. Mehr erfahren über LiloPlus.

Geschrieben von
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